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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93   

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VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93 (https://dejure.org/1993,120)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 02.12.1993 - VerfGH 89/93 (https://dejure.org/1993,120)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 (https://dejure.org/1993,120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung von landesverfassungsrechtlich verbürgten Individualrechten durch Gerichte bei der Anwendung von Bundesrecht; Anwendung des Art. 31 Grundgesetz (GG) auf die rechtsprechende Gewalt in Bund und Ländern; Erfordernis der Abwägung zwischen Freiheitsanspruch des ...

  • Wolters Kluwer

    Beachtung von landesverfassungsrechtlich verbürgten Individualrechten durch Gerichte bei der Anwendung von Bundesrecht; Anwendung des Art. 31 Grundgesetz (GG) auf die rechtsprechende Gewalt in Bund und Ländern; Erfordernis der Abwägung zwischen Freiheitsanspruch des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Erich Mielke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 436
  • NVwZ 1994, 368 (Ls.)
  • JR 1994, 382
  • JR 1994, 433
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (37)

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Die Verletzung solcher Rechte ist gleichermaßen bundes- wie landesverfassungswidrig (Bestätigung des Beschlusses vom 23. Dezember 1992, VerfGH 38/92, NJW 1993, 513).

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

    Diese Konstellation könnte den Verfassungsgerichtshof unter den Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 3 GG zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht veranlassen, wenn er ein im konkreten Verfahren maßstäbliches Grundrecht, dessen Tragweite entscheidungserheblich ist, für im Grundgesetz wie auch in der Landesverfassung gleichen Inhalts verbürgt ansieht, diesen Inhalt jedoch anders bestimmen will als zuvor das Bundesverfassungsgericht oder das Verfassungsgericht eines anderen Landes (s. den bereits oben zitierten Beschluß vom 23. Dezember 1992, a.a.O., 514; ebenso z. B. Rühmann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 1992, § 85 Rdnr. 34 ff.; anders etwa Pietzcker, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 1990, § 99 Rdnr. 58; wohl auch Benda, in: Benda/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozeßrechts, 1991, Rdnr. 1104 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der sich der Verfassungsgerichtshof für Art..9 Abs. 1 VvB angeschlossen hat (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1933, 513), folgt daraus keine schrankenlose Garantie.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Hieraus ergeben sich Mindesterfordernisse für eine zulässige Wahrheitserforschung (BVerfGE 70, 297, 308), die nicht nur im strafprozessualen Hauptverfahren, sondern gerade auch in dem seiner Sicherung dienenden Verfahren zur Verhängung von Untersuchungshaft zu beachten sind.

    Denn es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208, 222) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297, 308).

    Auch in denjenigen Verfahren, die dem sogenannten Freibeweis unterliegen, gilt die richterliche Aufklärungspflicht, wie sie für die Hauptverhandlung in der Regelung des § 244 Abs. 2 StPO ihren Niederschlag gefunden hat; sie wird auch als "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" verstanden (BVerfGE 70, 297, 309).

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Die Verfassungsbeschwerde ist hingegen zulässig mit Blick auf die weiterhin erhobenen Rügen der Verletzung des Art. 9 Abs. 1 VvB sowie des in der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde (vgl. dazu Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, NJW 1993, 515).

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Beschluß vom 12. Januar 1993 (- VerfGH 55/92 -, NJW 1993, 515) betont, daß es mit dem Gebot der Achtung der Würde des Menschen unvereinbar ist, einen Menschen, der von schwerer und unheilbarer Krankheit und von Todesnähe gezeichnet ist und deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Abschluß der Hauptverhandlung nicht mehr erleben wird, weiter in Haft zu halten, weil eine solche Verfahrensweise den Beschuldigten zum bloßen Objekt von Strafverfahren und Untersuchungshaft degradieren würde.

  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreits zwischen dem Freiheitsanspruch des Einzelnen und dem verfassungsrechtlich gestützten Strafanspruch des Staates läßt sich allerdings nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die zur Strafverfolgung nötig und zweckmäßig sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147).

    Dies bedeutet, daß zwischen den beiden Rechtsgütern abzuwägen ist, wobei zu berücksichtigen bleibt, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe - der Haftdauer Grenzen setzt (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 20, 144, 148).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Ein vertretbarer Ausgleich des Widerstreits zwischen dem Freiheitsanspruch des Einzelnen und dem verfassungsrechtlich gestützten Strafanspruch des Staates läßt sich allerdings nur erreichen, wenn den Freiheitsbeschränkungen, die zur Strafverfolgung nötig und zweckmäßig sind, ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten wird (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147).

    Dies bedeutet, daß zwischen den beiden Rechtsgütern abzuwägen ist, wobei zu berücksichtigen bleibt, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe - der Haftdauer Grenzen setzt (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 20, 144, 148).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Zu den Belangen des Gemeinwohls, gegenüber denen der Freiheitsanspruch des Beschuldigten unter Umständen zurücktreten muß, gehören die unabweisbaren Bedürfnisse einer funktionstüchtigen und wirksamen Strafrechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 36, 264, 269; 53, 152, 158; 51, 324, 343 ff.).

    bei der Beurteilung dieser Frage können vor allem Art, Umfang und mutmaßliche Dauer des Strafverfahrens, Art und Intensität der zu befürchtenden Schäden sowie Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, Beachtung erfordern (vgl. hierzu BVerfGE 51, 324, 346).

  • VerfGH Bayern, 01.03.1991 - 89-VI-89
    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Im übrigen nehmen die beiden genannten Verfassungsgerichte darüber hinaus für sich in Anspruch, die Prüfung der Willkürfreiheit solcher Gerichtsentscheidungen vorzunehmen, und zwar aufgrund der Prämisse, daß im Fall der Willkür "in Wahrheit" gar kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet werde (s. etwa BayVerfGHE 44, 18, 20; BayVerfGH, NJW 1993, 518 ff.; HessStGH ESVGH 31,-174, 175; weitere Nachweise bei Rozek, Das Grundgesetz als Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte, 1993, S..196).

    Das wird anschaulich auch an der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (s. z.B. BayVerfGHE 44, 18, 19, 21: "Die Entscheidungen haben auch nicht in willkürlicher Weise die Ausstrahlung des Grundrechts der Informationsfreiheit ... bei der Auslegung der maßgebenden bundesrechtlichen Bestimmungen verkannt"), sofern er nämlich die Anforderungen an den Vortrag eines Beschwerdeführers, eine von ihm angefochtene Gerichtsentscheidung verletze das Willkürverbot (des Art. 118 Abs. 1 BayVerf), auf die Anforderungen an den Vortrag "willkürliche" Verletzung eines Freiheitsrechts (in dem genannten Fall: der Rundfunkinformationsfreiheit des Art. 112 Abs. 2 BayVerf) bezieht (vgl. zur sachlichen Nähe von "Willkürprüfung" und Prüfung einer spezifischen Verfassungsrechtsverletzung bereits A. Schmidt, NJW 1975, 289, 291; Berg, a.a.O., S. 547; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 1991, § 23 Rdnr. 70; s. auch Schmitt; Glaeser/Horn, BayVBl. 1992, 673, 685).

  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte dafür, daß ein Beschuldigter bei der Durchführung der Hauptverhandlung oder der zu ihrer Sicherung angeordneten Untersuchungshaft das Leben einbüßen oder schwerwiegende Schäden an seiner Gesundheit nehmen würde, hat der Tatrichter im Wege des Freibeweises zu prüfen, ob die Gefahr so schwer wiegt, daß die Fortsetzung des Verfahrens oder die Fortdauer der Haft dem Beschuldigten nicht zugemutet werden kann (vgl. hierzu BGH, StV 1992, 553 f. m.w.N.).

    Das Gericht hat danach alle Umstände, die für die Beurteilung der Frage der Verhandlungs- oder Haftfähigkeit von Bedeutung sein könnten, von Amts wegen aufzuklären (vgl. BGH, StV 1992, 553).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Denn insoweit hat er den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG; vgl. BVerfGE 42, 243, 247, 250; 42, 252, 255; 74, 358, 380).

    § 33 a StPO ist so auszulegen und anzuwenden, daß er jeden Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör im Beschlußverfahren erfaßt (BVerfGE 42, 243, 250).

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines namentlich durch Art; 62 VvB gewährleisteten Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. dazu Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 -) durch Landgericht und Kammergericht rügt.

    Er hat bereits früher entschieden, daß solche Individualrechte soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet, und daß sich hieraus die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung ergibt (vgl. z. B. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 -, NJW 1993, 513; Beschluß vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 -, ebenda, 515; Beschluß vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - Beschluß vom 8. September 1993, - VerfGH 54/93 - Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - siehe auch Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - , Schrifttum ist diese Rechtsprechung einerseits auf Zustimmung (s. etwa Bartlsperger, DVBl. 1993, 333, 348; Sachs, ZfP 1393, 121, 131 ff.), andererseits auf Ablehnung gestoßen (s. z. B. Löwer, SächsVBl. 1993.73, 77 f.; Starck, JZ 1993, 231, 232; Wilke, NJW 1993, 887, 888).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

  • OLG Oldenburg, 11.05.1989 - 1 Ws 78/89

    Voraussetzungen des Haftgrunds der Fluchtgefahr; Sich-Entziehen des Angeklagten

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 202/92

    Keine ordnungsgemäße Verteidigung bei Ablehnung des Plädoyers

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

  • VerfGH Berlin, 16.06.1993 - VerfGH 19/93

    Keine ausdrückliche Gewährleistung eines Grundrechts auf Pressefreiheit durch die

  • StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals:

  • VerfGH Bayern, 08.06.1984 - 80-VI-78
  • VerfGH Bayern, 16.11.1973 - 2-VI-73
  • VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • OLG Koblenz, 03.04.1992 - 1 Ws 147/92

    Haftgrund; Fluchtgefahr; Verhandlungsunfähigkeit; Ungehorsam gegenüber

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit iSv Verf BE Art 8 Abs 1 durch Verurteilung

  • VerfGH Berlin, 13.09.1993 - VerfGH 73/93

    Verf BE Art 1 Abs 3 bewirkt keine landesrechtliche Verbürgung sämtlicher im GG

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin hält die Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht durch die Landesgerichte am Maßstab der mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleichen Gewährleistungen der Landesverfassung für vereinbar mit Art. 31 GG und verweist im wesentlichen auf die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Dezember 1992 (NJW 1993, S. 513 ff.) und vom 2. Dezember 1993 (JR 1994, S. 382 ff. = NJW 1994, S. 436 ff.).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Denn der Verfassungsgerichtshof ist grundsätzlich berechtigt, Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab solcher in der Verfassung von Berlin verbürgten Individualrechte zu messen, die nicht im Widerspruch zu Bundesrecht stehen (Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 und vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; st. Rspr.).

    Es ist eine unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 -VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ).

  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Der Rechtsweg ist im übrigen auch unter Berücksichtigung der unter anderem durch § 33 a StPO eröffneten Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluß nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen, erschöpft (vgl. insoweit VerfGH, Beschluß vom 15. Juni 1993, JR 1993, 519 und vom 2. Dezember 1993, VerfGH 89/93, NJW 1994, S. 436).

    Diese im Umfang dem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG entsprechende Verbürgung der Landesverfassung ist gemäß Art. 142 GG wirksam und in der Rechtsanwendung durch die Berliner Gerichte zu beachten sowie im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin rügefähig, auch wenn die angegriffene Entscheidung, wie im vorliegenden Falle, in Anwendung von Bundesrecht ergangen ist (vgl. Beschl. vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 = NJW 1994, 436 m. Nachw.).

    Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 3 GG ist nicht erforderlich (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 2. Dezember 1993 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93   

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BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93 (https://dejure.org/1993,530)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 4 B 166.93 (https://dejure.org/1993,530)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 4 B 166.93 (https://dejure.org/1993,530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 535
  • MDR 1994, 302
  • NVwZ 1994, 368 (Ls.)
  • DVBl 1994, 821
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Auch inhaltliche Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ergeben dies nicht (vgl. BVerfGE 60, 253 zum Anwaltsverschulden nach § 173 VwGO , § 85 Abs. 2 ZPO ).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Es ist ferner geklärt, daß der Gesetzgeber über § 98 Abs. 1 VwGO , § 418 ZPO öffentlichen Urkunden eine allgemeine Beweisregel auch für verwaltungsgerichtliche Verfahren zumessen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - NJW 1986, 2127 ).
  • BVerwG, 01.11.1984 - 7 B 39.84

    Widerruf einer Ausflugserlaubnis mit Widerrufsvorbehalt zur Durchführung von

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    In der bisherigen Rechtsprechung ist ferner hinreichend geklärt, in welcher Weise der erforderliche Gegenbeweis zu führen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. November 1984 - BVerwG 7 B 39.84 - Buchholz 442.40 § 22 LuftVG Nr. 1).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 9 B 466.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustellungszeitpunkt des

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 VwZG erbringt vollen Beweis dafür, daß an dem vom Empfänger angegebenen Tag tatsächlich zugestellt wurde (BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 466.89 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 13).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Das ist für den insoweit wortlautgleichen § 212 a ZPO ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89 - NJW 1990, 2125 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Zu einer näheren rechtlichen Erörterung war das Berufungsgericht hingegen nicht verpflichtet (vgl. auch BVerfGE 74, 1 [6]; 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Zu einer näheren rechtlichen Erörterung war das Berufungsgericht hingegen nicht verpflichtet (vgl. auch BVerfGE 74, 1 [6]; 84, 188 [190]).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 8/86

    Datum - Unrichtigkeit - Empfangsbekenntnis - Rechtsanwalt

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93
    Übrigens unterscheidet sich der von der Beschwerde vorgetragene Sachverhalt auch von dem, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 325 ) zugrunde lag.
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Von der entsprechenden Annahme ist bereits der 4. Senat hinsichtlich der mit § 415 ZPO vergleichbaren Vorschrift des § 418 ZPO stillschweigend ausgegangen (Beschluss vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14).

    Eine Beweiserhebung, die allenfalls Zweifel an der Unrichtigkeit des beurkundeten Vorganges wecken könnte, kann unterbleiben (Beschluss vom 7. Oktober 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Diese gesetzliche Beweisregel (§ 286 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 41/20 - NJW-RR 2021, 1584 Rn. 10) ist Ausdruck des besonderen Vertrauens, das der Gesetzgeber u. a. der Berufsgruppe der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege entgegenbringt, und verleiht dem unterschriebenen, datierten und an das Gericht zurückgesandten Empfangsbekenntnis eine Beweiswirkung, die der einer Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14 zu § 5 Abs. 2 VwZG; BGH, Beschluss vom 16. September 1993 - VII ZB 20.93 - juris Rn. 8 zur bis zum 30. Juni 2002 geltenden Vorgängerfassung in § 212a ZPO; Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 56 Rn. 45b).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Von der entsprechenden Annahme ist bereits der 4. Senat hinsichtlich der mit § 415 ZPO vergleichbaren Vorschrift des § 418 ZPO stillschweigend ausgegangen (Beschluss vom 7. Oktober 1993 BVerwG 4 B 166.93 Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14).

    Eine Beweiserhebung, die allenfalls Zweifel an der Unrichtigkeit des beurkundeten Vorganges wecken könnte, kann unterbleiben (Beschluss vom 7. Oktober 1993, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1291
BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93 (https://dejure.org/1993,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1993 - 7 ER 308.93 (https://dejure.org/1993,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 7 ER 308.93 (https://dejure.org/1993,1291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 368
  • DVBl 1993, 1155 (Ls.)
  • DÖV 1994, 348
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 22.02.1994 - 7 VR 1.94

    Duldung von Erkundungsbohrungen - Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens

    Sie hat bereits in der Vergangenheit erfolglos die Zustimmung zu Erkundungsbohrungen auf ihr gehörenden Grundstücken verweigert, die der Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren dienten (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93).

    Der Antrag, über den zu entscheiden das Bundesverwaltungsgericht nach § 5 Abs. 1 VerkPBG berufen ist (BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93), ist nicht begründet.

    Auf der anderen Seite ist nicht erkennbar, inwieweit der Antragstellerin mit noch exakteren Angaben gedient wäre (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juli 1993, a.a.O.).

    Insoweit haben die Ausführungen des Senats in seinem Beschluß vom 1. Juli 1993 (a.a.O.) nach wie vor Bestand.

  • BVerwG, 17.10.1994 - 4 N 1.94

    Normenkontrolle - Fernstraßen - Gültigkeit von Rechtsverordnungen - Planungebiete

    Das vorlegende Gericht verweist hierzu auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, 368; vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - NVwZ 1994, 370 und vom 3. März 1994 - BVerwG 7 VR 4, 5 und 6.94 - NVwZ 1994, 483.

    Die von ihm vertretene erweiternde Auslegung stützt sich nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Willen des Gesetzgebers, mithin auf subjektiv-historische und teleologische Auslegungselemente (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, 368; Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - NVwZ 1994, 370 und Beschluß vom 3. März 1994 - BVerwG 7 VR 4, 5 und 6.94 - NVwZ 1994, 483).

    Eine beherrschende Vorstellung des Bundesgesetzgebers war es, mit der Begründung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts eine Verkürzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu erreichen und damit den Ausbau der Verkehrswege in den neuen Bundesländern und zwischen diesen und den alten Bundesländern zu beschleunigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, 368 (369)).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten

    Im Übrigen ist nicht erkennbar und von der Antragstellerin auch nicht dargelegt, inwieweit ihr mit noch exakteren Angaben über die Bohrtiefe gedient wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, 368 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 7 VR 4.94

    Planungsrecht - Eisenbahn - Zuständigkeit - Rechtsweg

    Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378) verbleibt es bei der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 1 VerkPBG für Streitigkeiten über die Duldung von Arbeiten zur Vorbereitung eines Vorhabens nach § 1 VerkPBG (Bestätigung von BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 -).

    Der Senat hält daran fest, daß das Bundesverwaltungsgericht für die Entscheidung derartiger Streitigkeiten zuständig ist (BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 -).

    Auf der anderen Seite ist nicht erkennbar, inwieweit den Antragstellern mit noch exakteren Angaben gedient wäre (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juli 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren;

    Eine Streitigkeit betrifft danach das Planfeststellungsverfahren, wenn sie Teil der genehmigungsrechtlichen Bewältigung des Vorhabens ist (vgl. ebenfalls zu § 5 Abs. 1 VerkPBG: Beschluss vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, 368).
  • BVerwG, 03.03.1993 - 7 VR 4
    »Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27.12.1993 (BGBl I S. 2378) verbleibt es bei der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 1 VerkPBG für Streitigkeiten über die Duldung von Arbeiten zur Vorbereitung eines Vorhabens nach § 1 VerkPBG (Bestätigung von BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 -).«.

    Der Senat hält daran fest, daß das Bundesverwaltungsgericht für die Entscheidung derartiger Streitigkeiten zuständig ist (BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 -).

    Auf der anderen Seite ist nicht erkennbar, inwieweit den Antragstellern mit noch exakteren Angaben gedient wäre (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juli 1993, aaO.).

  • BVerwG, 21.01.1994 - 7 VR 12.93

    Einwendungen gegen den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin - Erforderlichkeit

    Diesem Gesetzeszweck wird nur eine Auslegung der Vorschrift gerecht, die alle Verwaltungsstreitverfahren erfaßt, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben nach § 1 VerkPBG haben, sei es, daß sie das Vorfeld dieser Verfahren betreffen (vgl. den Beschluß des Senats vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 -), sei es, daß sie - wie hier - die Zulässigkeit nicht planfestgestellter Baumaßnahmen zum Gegenstand haben, die Teil eines planfeststellungsbedürftigen Vorhabens nach § 1 VerkPBG sind.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn um Maßnahmen gestritten wird, die zeitlich und sachlich der späteren Planfeststellung oder Plangenehmigung vorausgehen, indem sie der Vorbereitung eines solchen Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens dienen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - Buchholz 407.3 VerkPBG Nr. 4) oder einen Ausschnitt der in einem laufenden Planfeststellungsverfahren zu lösenden Probleme darstellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3), oder wenn darum gestritten wird, ob bestimmten Baumaßnahmen an einem in § 1 VerkPBG genannten Verkehrsweg ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren hätte vorausgehen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 und vom 7. Juli 1995 - BVerwG 11 VR 11.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 7).
  • VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01

    Gestattung von Vorarbeiten nach LuftVG § 7 Abs 1

    Schließlich ist ein Interesse der Antragstellerinnen, ihre Gemeindegebiete von einem Vorhaben der Fachplanung freizuhalten, ebenso wenig ein bei der Anordnung des Sofortvollzugs in die Abwägung einzustellender, rechtlich schützenswerter Belang wie das Interesse daran, selbst solchen Vorarbeiten zu Fachplanungen, die das Ergebnis des Zulassungsverfahrens nicht präjudizieren (siehe: § 7 Abs. 2 Satz 2 LuftVG), bereits im Vorfeld entgegen zu wirken (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 7 ER 308.93 -, NVwZ 1994, 368; Beschluss vom 17. April 2000 - 11 B 19.00 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, S. 368 [BVerwG 01.07.1993 - 7 ER 308/93]; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1994 - 12 S 70/93

    Rechtsmittelausschluß nach AsylVfG 1992 § 78 Abs 1 S 1 - Abschiebung eines

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 VR 4.99

    Duldungspflicht des Grundeigentümers hinsichtlich Baugrunderkundungen für

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 12 S 2273/93

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1995 - A 12 S 319/95

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1995 - A 12 S 1005/95

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 12 S 2350/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.1994 - 4 M 128/93

    Untersuchungsmaßnahme; Standortsuche; Abfallbeseitigungsanlage;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.1996 - 1 S 179/96

    Zuständigkeit; Planfeststellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1997 - 4 M 92/97
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93   

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https://dejure.org/1993,3594
BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93 (https://dejure.org/1993,3594)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1993 - 11 B 36.93 (https://dejure.org/1993,3594)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1993 - 11 B 36.93 (https://dejure.org/1993,3594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehr - Tiefflüge - Bundesverteidigungsministerium - Verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 535
  • NVwZ 1994, 368 (Ls.)
  • NZV 1993, 415 (Ls.)
  • DÖV 1994, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.05.1993 - 11 B 66.92

    Unzulässigkeit eines Klagebeitritts in der Berufungsinstanz - Verweisung der

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG und § 5 ZPO in entsprechender Anwendung; dabei bewertet der Senat das Interesse der klagenden Gemeinden - entsprechend den Sätzen, die der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (DVBl 1991, 1239) für Klagen drittbetroffener Gemeinden im Umwelt- und Planungsrecht vorsieht - mit je 100.000 DM (ebenso BVerwG, Beschluß vom 25. Mai 1993 - BVerwG 11 B 66.92 - sowie OVG Nordrheih-Westfalen a.a.O.).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
    Unter Hinweis hierauf hat auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - (UA S. 17, 19) ausgesprochen, dem Bundesminister der Verteidigung stehe "bei der Entscheidung, was zur Erfüllung der hoheitlichen Verteidigungsaufgaben der Bundeswehr zwingend notwendig ist, ein nicht justitiabler verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum" zu.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
    Dieser der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogene Spielraum kann im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG freilich nicht unbegrenzt sein (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 - EuGRZ 1993, 133 ).
  • BVerwG, 25.05.1987 - 4 B 79.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausdehnung der

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sache nach bereits in seinem Beschluß vom 25. Mai 1987 - BVerwG 4 B 79.87 - anerkannt, daß der zuständigen Stelle bei der nach § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG zu treffenden Entscheidung darüber, wann und in welchem Umfang militärische Tiefflüge durchgeführt werden, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist.
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
    Die Beschwerde macht nichts dafür ersichtlich, daß diese Rechtssätze, die der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts zu behördlichen Entscheidungsspielräumen und zur planerischen Abwägung entsprechen (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 ; 48, 56 ), aus Anlaß des vorliegenden Falles einer Korrektur oder Fortentwicklung in einem Revisionsverfahren bedürften.
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
    Die Beschwerde macht nichts dafür ersichtlich, daß diese Rechtssätze, die der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts zu behördlichen Entscheidungsspielräumen und zur planerischen Abwägung entsprechen (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 ; 48, 56 ), aus Anlaß des vorliegenden Falles einer Korrektur oder Fortentwicklung in einem Revisionsverfahren bedürften.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Zu Recht führt das Berufungsgericht aus, die Verwaltungsgerichte hätten die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. August 1993 - BVerwG 11 B 36.93 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 25. Mai 1987 - BVerwG 4 B 79.87 - und BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 ; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 6. Oktober 1988 <NJW 1988, 3170>).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des

    Dass die Einsatzfähigkeit des militärischen Flugbetriebes auch in Friedenszeiten nicht der Beurteilung ziviler Behörden zu überlassen ist, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - 4 B 79/87 - Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 36/93 -, NJW 1994, 535).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Die Verwaltungsgerichte haben danach die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt sowie nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, BVerwGE 97, 203; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 06.08.1993 - BVerwG 11 B 36.93 -, Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.05.1987 - BVerwG 4 B 79.87 - und BGH, Urt. v. 27.05.1993, a.a.O.; a.A. VG Darmstadt, Urt. v. 06.10.1988 - III/V E 827/81 -, NJW 1988, 3170).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15

    Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG ist geklärt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - BVerwG 4 B 79.87 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 6.8.1993 - BVerwG 11 B 36.93 -, juris Rn. 5; Urteil vom 14.12.1994 - BVerwG 11 C 18.93 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 5.9.2006 - BVerwG 4 B 58.06 -, juris Rn. 7; Urteil vom 10.4.2013 - BVerwG 4 C 3.12 -, juris Rn. 15), dem eine eingeschränkte gerichtliche Kontrollbefugnis korrespondiert.

    Die Verwaltungsgerichte können die luftverkehrsrechtliche Abweichungsentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob die Bundeswehrverwaltung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt hat, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und die betroffenen Interessen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (BVerwG, Beschluss vom 6.8.1993, a. a. O., Rn. 5; Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 10.4.2013, a. a. O., Rn. 15).

  • VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03

    Kein Baustopp am Militärflughafen Ramstein

    - 11 B 36/93 -, in juris), der der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz - GG - nicht grenzenlos entzogen ist.

    Der Hinweis auf militärische Gründe entzieht die Entscheidung zwar nicht vollständig der gerichtlichen Überprüfung, aber es besteht insoweit ein nicht justitiabler verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum ( BVerwG, Beschluss vom 06. August 1993 - 11 B 36/93 -, in juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1994 - 7 A 12407/90

    Abwehr von Tieffluglärm; Klagebefugnis ; Leistungsklage; Unterlassungsklage;

    Der Senat folgt im Hinblick auf die Prüfung, ob die "Erforderlichkeit" für die Abweichung in dem vorstehend erörterten Sinne vorliegt, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 06. August 1993, 11 B 36.93, DÖV 1994 S. 41), wonach den zuständigen Stellen für die Frage, wann und in welchem Umfang militärische Tiefflüge durchgeführt werden, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, der nur in Maßen einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht insoweit zusätzlich betont, dass für die Notwendigkeit der Errichtung und des Ausbaus eines Militärflugplatzes ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum besteht ( BVerwG, Beschluss vom 6. August 1993 - 11 B 36.93 - ), der nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
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